Alles auf einem Blick

Unsere FAQ bieten Ihnen eine sorgfältig zusammengestellte Themenpalette aus den Bereichen Service & Wartung!

Wir servisieren Heizgeräte der Marken:

Was wird bei einer Wartung am Gerät gemacht?

Der Inhalt einer Wartung richtet sich nach der Gerätegruppe. Grundsätzlich beinhaltet eine Wartung Reinigung, Überprüfung und Einstellung der verschiedenen Bestandteile der Vorrichtung, wie beispielsweise Brenner, Brennkammer und Wärmetauscher. Alle Komponenten werden auf Dichtheit im Innern des Gerätes überprüft. Eine Wartung sollte jährlich oder alle zwei Jahre erfolgen.

Kosten der Wartung: ab 99€ 

Wie erfolgt die Bezahlung der Wartung: Die Wartungskosten werden BAR nach der Fertigstellung der Wartung an unseren Kundendienstmonteur bezahlt. 
Alternativ wird auch Bezahlung auf Rechnung akzeptiert.

Wie erfolgt die Terminvereinbarung zur jährlichen Wartung? Sie werden von uns termingerecht bezüglich eines Wartungstermins per Brief oder E-Mail kontaktiert. Unabhängig davon können Sie sich jederzeit bei unserem Kundendienst melden.

Wer bezahlt bei einer Mietwohnung/Miethaus die Wartung? Grundsätzlich immer der Mieter

 

Was ist eine Abgasmessung?

Bei der Abgasmessung wird der Zustand Ihrer Feuerstätte überprüft und gibt Aufschluss ob diese energie- und kostensparend bzw. umweltschonend arbeitet. Seit 2015 ist die AGM gesetzlich vorgeschrieben - 

Feuerstätten mit einer Nennwärmeleistung von 6-50 kW: alle 3 Jahre
Feuerstätten mit einer Nennwärmeleistung über 50 kW: jährlich

Sie erhalten einen Prüfbefund, auf Wunsch wird dieser von uns an die zuständige Behörde weitergeleitet!

Kosten der AGM: 45€ im Zuge einer Wartung

Wie erfolgt die Bezahlung der AGM: Die AGM wird BAR nach der Fertigstellung der Messung an unseren Kundendienstmonteur bezahlt. 
Alternativ wird auch Bezahlung auf Rechnung akzeptiert.

Wer bezahlt bei einer Mietwohnung/Miethaus die AGM? Grundsätzlich immer der Mieter

 

Gassicherheitscheck

 Die sicherheitstechnische Überprüfung Ihrer Anlage wurde lt. NÖ Gassicherheitsgesetz zur Überprüfung alle 12 Jahre festgelegt.
Dabei wird folgendes geprüft:

  Gasdichtheit der Leitungen
  Regeleinrichtungen
  Geräte- und Aufstellbedingungen

Kosten GSC:  110€ exkl. Fahrtkosten

Was tun bei Gasgeruch?

Herkömmliches Erdgas ist geruchsneutral. Um jedoch auf ein mögliches Gasleck aufmerksam zu werden, wird dem geruchlosen Gas der bekannte Duftstoff künstlich hinzugefügt. Können Sie nicht erkennen, woher der Geruch kommt - öffnen Sie das Fenster und schalten Ihre Therme aus bzw. schließen die Gasabsperrhähne. ACHTUNG: Benutzen Sie auf keine Fall elektronische Geräte (selbst beim Licht einschalten oder beim Benutzen Ihres Handys kann ein elektrischer Funke entstehen und das Gas in der Luft kann sich entzünden)!

Entfernen Sie sich aus der Wohnung und verständigen Sie den
Gasnotruf unter 128

Leider kommt es immer wieder zu Gasunfallen, daher überlassen Sie nichts dem Zufall - Mit einem CO-Melder sichern Sie Räume mit Verbrennungseinrichtungen (offener Kamin, Gastherme, Durchlauferhitzer) durch eine akustische Warnmelder werden Sie sofort alarmiert - und zwar schon bei geringen Mengen an CO!
Was kostet ein CO Melder: 70€